Diem Konstruktionen
AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Diem Konstruktionen GmbH (Dienstleistung)

 

1.         Geltungsbereich

1.1     Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Diem-Konstruktionen GmbH und dem Kunden. Sie sind im Sinne einer umfassenden Zustimmung auch ohne besondere Bezugnahme für sämtliche künftigen Geschäfte verbindlich.

1.2     Sämtliche Leistungen der Diem-Konstruktionen GmbH erfolgen auf Basis dieser AGB. Widersprechende Bedingungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3     Die vorliegenden AGB können von der Diem-Konstruktionen GmbH jederzeit abgeändert oder durch neue Bestimmungen ersetzt werden. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten für alle ab ihrer Bekanntgabe eingegangenen Aufträge.

2.         Vertragsabschluss

2.1     Alle Angebote der Diem-Konstruktionen GmbH sind freibleibend; Angaben und Preise sind erst bei definitiver schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.

2.2     Gegenofferten und/oder Angebote des Kunden gelten nur mit schriftlicher Erklärung der Diem-Konstruktionen GmbH als angenommen. Schweigen der Diem-Konstruktionen GmbH auf ein Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Annahme.

2.3     Auf Vertragsänderung oder Vertragsbeendigung gerichtete Erklärungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3.         Preise

3.1     Es gelten die Ansätze gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung; sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

3.2     Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, trägt der Kunde sämtliche mit der Leistungserbringung der Diem-Konstruktionen GmbH zusammenhängenden Kosten. Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit, gefahrene Kilometer werden nach den jeweiligen Ansätzen verrechnet.

3.3     Für Nacht- (20.00 – 06.00 Uhr), Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 50% verrechnet.

3.4     Für Unterbringung und Verpflegung gelten die ortsüblichen Ansätze.

4.         Zahlungsbedingungen

4.1     Rechnungen der Diem-Konstruktionen GmbH sind innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2     Beanstandungen können nur innerhalb von 7 Tagen berücksichtigt werden.

4.3     Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet ist. Mahnspesen werden dem Kunden pro Mahnung mit CHF 20.00 verrechnet.

4.4     Bei Zahlungsverzug ist die Diem-Konstruktionen GmbH berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag sofort einzustellen und von jedem Vertrag nach ihrer Wahl zurückzutreten. Die Diem-Konstruktionen GmbH ist zudem berechtigt, für noch ausstehende Leistungen aus diesem oder einem anderen Vertrag vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherstellung zu verlangen.

4.5     Ein allfälliger Leistungsverzug der Diem-Konstruktionen GmbH berechtigt den Kunden nicht zur Zahlungsverweigerung, ebenso wenig befreien Forderungen aus Gewährleistung von der Zahlungspflicht. Der Kunde kann mit Forderungen gegen die Diem-Konstruktionen GmbH nur dann verrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind.

5.         Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1     Der Kunde verpflichtet sich, die Diem-Konstruktionen GmbH bei der Leistungserbringung nach besten Kräften zu unterstützen und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Leistungserbringung durch die Diem-Konstruktionen GmbH erforderlich sind, insbesondere:

  1. a) Rechtzeitige Beschaffung und Bereitstellung sämtlicher notwendiger Informationen und Unterlagen;
  2. b) Rechtzeitige Orientierung über besondere technischen Voraussetzungen und relevante Vorschriften;

5.2     Führt eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zu einem Mehraufwand bei der Diem-Konstruktionen GmbH, ist diese berechtigt, dem Kunden auf Grundlage der jeweils aktuellen Ansätze zusätzlich Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Diem-Konstruktionen GmbH wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

6.         Sicherheitsbestimmungen

6.1     Auf Wunsch des Kunden, werden seine Daten auf einem separaten Laufwerk gespeichert.

6.2     Das Laufwerk wird dem Kunden in Rechnung gestellt. (ca. 50-100 CHF)

6.3     Werden die Konstruktionsdaten nach Abschluss des Auftrages vollumfänglich dem Kunden zugesandt, entfällt die Gewährleistung.

6.4          Die Datenpflege nach Abschluss des Auftrages ist Aufgabe des Kunden

7.         Termine

7.1     Sämtliche vereinbarten Termine sind Terminziele. Der Kunde hat der Diem-Konstruktionen GmbH bei Nichteinhaltung eine angemessene zusätzliche Frist zur Leistung anzusetzen. Erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist gelangt die Diem-Konstruktionen GmbH in Verzug. Die Haftung für Verzugsschäden richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 9 nachstehend.

7.2     Erfüllt der Kunde vertragliche Verpflichtungen, insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Zahlungsverpflichtungen, Leistung notwendiger Vorbereitungsarbeiten, Zugangsmöglichkeiten etc. nicht oder nicht rechtzeitig, werden Termine angemessen verlängert. Allfällige Rechte der Diem-Konstruktionen GmbH aus dem Verzug des Kunden bleiben davon unberührt.

7.3     In Fällen höherer Gewalt, die der Diem-Konstruktionen GmbH die Leistungserbringung erschweren oder verunmöglichen, ist die Diem-Konstruktionen GmbH berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Transportverzögerungen, Ausfälle von benötigten Maschinen und Systemen oder weitere, von keiner Partei zu vertretende Umstände sowie der Eintritt solcher Ereignisse in fremden Betrieben. Ein Ereignis höherer Gewalt ist dem Kunden unverzüglich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8.         Gewährleistung

8.1     Vertragsgemässheit bzw. Mangelhaftigkeit der Leistung der Diem-Konstruktionen GmbH bemessen sich nach den ausdrücklichen schriftlichen vertraglichen Vereinbarungen. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Leistungen der Diem-Konstruktionen GmbH unverzüglich zu untersuchen und etwaige Beanstandungen sofort detailliert schriftlich anzuzeigen. Unterlassene Anzeige gilt als vorbehaltlose Genehmigung.

8.2     Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind von der Diem-Konstruktionen GmbH nicht zu vertretende Mängel und Störungen durch höhere Gewalt, externe Einflüsse sowie mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

8.3     Beim Vorliegen eines Mangels hat die Diem-Konstruktionen GmbH das Recht, innert angemessener Frist durch Nachbesserung nachzuerfüllen. Die Geltendmachung von Schaden- oder Aufwendungsersatz richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 9 nachstehend.

8.4     Etwaige Massnahmen der Diem-Konstruktionen GmbH zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.

9.         Haftungsbeschränkung

9.1     Die Diem-Konstruktionen GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die von ihr oder ihren Hilfspersonen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Jede Haftung für indirekte oder Folge-Schäden wie entgangener Gewinn und Vermögensschäden anderer Art ist ausgeschlossen.

9.2     Die Haftung der Diem-Konstruktionen GmbH ist in jedem Fall auf den Deckungsbereich ihrer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

 

10.       Schlussbestimmungen

10.1   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

10.2   Diese AGB sowie die zwischen dem Kunden und der Diem-Konstruktionen GmbH bestehenden Einzelverträgen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

10.3   Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den jeweiligen Einzelverträgen ist der Sitz der Diem-Konstruktionen GmbH, derzeit CH-8512 Thundorf. Die Diem-Konstruktionen GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diem-Konstruktionen GmbH

Stand:  Oktober 2024